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Kieferorthopäde Bargteheide - Kosten

Kosten

Ein kleiner Überblick

Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung sind entscheidend für eine teilweise oder möglicherweise vollständige Erstattung der Behandlungskosten. Dies gilt insbesondere für privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten.

Privatpatienten/ Beihilfepatienetn
Soweit Sie privat versichert sind, reichen Sie bitte den Heil- und Kostenplan bei Ihrer Versicherung und/oder Ihrer Beihilfestelle ein. Abhängig von der Ausgestaltung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie eine Erstattung der Kosten. Bis zum Alter von 18 Jahren übernimmt die Beihilfe der öffentlichen Hand den Hauptanteil der Kosten. Bei Erwachsenen wird dies nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich sein. Nach der Erstberatung kann ich Ihnen hierzu genaueres sagen.

Gesetzlich Versicherte Patienten
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Patienten unter 18 Jahren in den meisten Fällen zunächst die Kosten in Höhe von 80-90 %. Dies ist abhängig von der Einstufung in die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Der verbleibende Eigenanteil der Eltern wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Bei gesetzlich Versicherten wird der Behandlungsplan von uns direkt bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.
Für Erwachsene wird darüber hinaus gefordert, dass zur Korrektur eine operative Lageveränderung eines Kiefers notwendig sein muss. Es wird also nur die Behandlung ausgeprägter Fehlentwicklungen übernommen. Die Erstattung der Kassen richtet sich hierbei nach den in der gesetzlichen Krankenvorsorge üblichen wirtschaftlichen Kriterien.

Mehrkosten/Außervertragliche Leistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für „eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung – das heißt für den Patienten eine auf das Notwendigste begrenzte Behandlung. Um ein optimales Behandlungsziel zu erreichen, können auch sogenannte außervertragliche Leistungen notwendig sein, die von den Krankenversicherungen oder Beihilfen nicht erstattet werden. Der für Sie ausgearbeitete Therapieplan zeigt alle diese Leistungen auf. In einer Planbesprechung gehen wir Schritt für Schritt mit Ihnen alle Punkte durch.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, die Erstattung der Kosten vor Beginn der Therapie genau zu prüfen. Gegebenenfalls übernehmen private Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Auf Wunsch steht Ihnen auch die Möglichkeit der Ratenzahlung zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Anschrift

Dr. med. dent. Jens Ostwald
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Bahnhoftstr. 1
22941 Bargteheide

Praxiszeiten

Mo - Do 08:00 - 11:00&13:30 - 17:00
Freitag nach Vereinbarung
Termine nach Vereinbarung.
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